Die Ausbildung für Staplerfahrer ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert und von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben und einheitlich geregelt. Es dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.
Setzt ein Unternehmer Staplerfahrer ohne die entsprechende Ausbildung und Beauftragung ein, kann ihm bei einem Unfall eine grob fahrlässige Handlung unterstellt werden, welche entsprechende Rechtsfolgen nach sich zieht.
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV Grundsatz 308-001 (bisher BGG 925).
Zielgruppe
Mitarbeiter von Land-, Bau- und Kommunal-Fachwerkstätten
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, körperliche, geistige und persönliche Eignung sowie Praxiserfahrung (Nachweis vom Arbeitgeber erforderlich)
Hinweis: Mitarbeiter unter 18 Jahren können den Staplerschein erwerben und unter Aufsicht auch Stapler fahren.
Inhalte
Praktische Übungen
Abschluss
Teilnahmezertifikat der Kramp GmbH und Erhalt des Flurförderfahrzeug-Scheins
Hinweis
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Ihr Kramp Academy Team