In Land- und Baumaschinen werden zunehmend Hochvoltsysteme (HV-Systeme) eingesetzt. Die Verantwortlichen in den Service-Werkstätten sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass bei Arbeiten an Maschinen mit Hochvoltsystemen nur geschultes Personal eingesetzt wird.
Deshalb brauchen die Service-Werkstätten entsprechend der DGUV Information 209-093 qualifizierte, fachkundige Personen für Hochvolt in der Land- und Baumaschinentechnik.
Zielgruppe
Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Inhalt
Abschluss
Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (nach bestandener Abschlussprüfung) mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, das durch eine eintägige Qualifikations-Auffrischung verlängert werden kann.
Teilnahmevoraussetzungen
• Meister, Gesellen, Servicetechniker aus der Land- und Baumaschinentechnik oder Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf der Land- und Baumaschinen-Branche mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
• Mindestalter 18 Jahre
• Nachweis der gesundheitlichen Eignung (G25) - nicht älter als 2 Jahre
• Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung) - nicht älter als 2 Jahre
• Bestehen des Eingangstests
08.04. - 12.04.2024 | Handwerkskammer Koblenz