Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik

Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik

  • Kurs-Nr.: KA-SF-036
  • Dauer: 5 Tage mit 45 Unterrichtseinheiten (Theorie und Praxis)
  • Uhrzeit: Beginn 1. Tag 9.00 Uhr und Ende 5. Tag ca. 16.00 Uhr
  • Standorte: zertifizierte Schulungsstätten des LandBauTechnik Bundesverbands e.V., die nach bundeseinheitlichem Standard schulen
  • Preis: ist beim jeweiligen Termin hinterlegt

In Land- und Baumaschinen werden zunehmend Hochvoltsysteme (HV-Systeme) eingesetzt. Die Verantwortlichen in den Service-Werkstätten sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass bei Arbeiten an Maschinen mit Hochvoltsystemen nur geschultes Personal eingesetzt wird.
Deshalb brauchen die Service-Werkstätten entsprechend der DGUV Information 209-093 qualifizierte, fachkundige Personen für Hochvolt in der Land- und Baumaschinentechnik.

Zielgruppe
Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung

Inhalt

  • Kenntnisse von relevanten Normen, Regeln und Vorschriften
  • Aufbau und Funktion von HV-Fahrzeugen und Komponenten
  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körper-Durchströmung und Störlichtbögen
  • Fachverantwortung
  • Mögliche Gefahren sicher erkennen und alle Schutzmaßnahmen umsetzen
  • HV-Systeme spannungsfrei schalten
  • Selbst Arbeiten an HV-Komponenten durchführen
  • Dritte unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter Aufsicht der FHV durchzuführen
  • Fehlersuche an HV-Systemen von Land- und Baumaschinen
  • Arbeiten unter Spannung

Abschluss
Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (nach bestandener Abschlussprüfung) mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, das durch eine eintägige Qualifikations-Auffrischung verlängert werden kann.


Teilnahmevoraussetzungen
• Meister, Gesellen, Servicetechniker aus der Land- und Baumaschinentechnik oder Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf der Land- und Baumaschinen-Branche mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung

• Mindestalter 18 Jahre

• Nachweis der gesundheitlichen Eignung (G25) - nicht älter als 2 Jahre

• Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung) - nicht älter als 2 Jahre

• Bestehen des Eingangstests

08.04. - 12.04.2024 | Handwerkskammer Koblenz