Befähigte Person zur Prüfung von mobilen Hubarbeitsbühnen - Modul 2: Fachtheorie/Fachpraxis

Befähigte Person zur Prüfung von mobilen Hubarbeitsbühnen - Modul 2: Fachtheorie/Fachpraxis

  • Kurs-Nr.: KA-SF-007
  • Dauer: 1 Tag
  • Uhrzeit: 8.30 - 17.00 Uhr
  • Preis: ist beim jeweiligen Termin hinterlegt
  • Hinweis:  Für die Teilnahme am Online-Training ist eine stabile Internetverbindung sowie ein PC/Laptop/Tablet mit Mikrofon und Kamera erforderlich.

Zielgruppe
Führungskräfte, die Bereitstellung, Einsatz und Prüfungen der Arbeitsmittel organisieren. Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die die wiederkehrenden Prüfungen durchführen.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Teilnahme an der Schulung „Befähigte Person – Modul 1: Rechtsgrundlagen“
  • Technische Berufsausbildung
  • Berufserfahrung

Inhalt
Die regelmäßige Prüfung von Hubarbeitsbühnen: 

  • DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
  • DGUV Grundsatz 308-002 Prüfung von Hebebühnen 
  • DGUV Regel 113-020 Hydraulik-Schlauchleitungen und -Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz
  • Bauvorschriften, Baugruppen, Bauelemente und sicherheitstechnische Einrichtungen, allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen zur Prüfung von mobilen Hubarbeitsbühnen
  • Die wiederkehrende Prüfung 
  • Handhabung von Prüfprotokollen – Umgang mit der Dokumentation
  •  Abschlussprüfung

Praxis
Prüfung und Bewertung verschiedener mobiler Hubarbeitsbühnen in Arbeitsgruppen unter fachkundiger Anleitung und Dokumentation der Prüfergebnisse 

Abschluss
Teilnahmezertifikat der VDBUM Akademie

Info zur Aufbau-Schulung
Nach Forderung des Gesetzgebers (Betriebssicherheitsverordnung § 2 Absatz 5) sind die vermittelten Fachkenntnisse durch Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.
Nach VDBUM Standard alle drei Jahre. Dies betrifft die Teilnahme am Modul 1 Rechtsgrundlagen.

11.06.2024 | Bayreuth