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Neue EU-Verordnung beschränkt ab Februar 2021 den Vertrieb von Schwefelsäure massiv

Neue EU-Verordnung beschränkt ab Februar 2021 den Vertrieb von Schwefelsäure massiv

Hiermit setzen wir Sie über die wichtige Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Kenntnis. Die komplette Verordnung können Sie hier einsehen.

Einige unserer Produkte dürfen wir ab sofort nur verkaufen und an Sie ausliefern, nachdem wir von Ihnen die beiliegende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben zurück erhalten haben. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese unterschriebene Erklärung von Ihnen einzuholen. Das Gesetz betrifft „den Vertrieb und die Verwendung von Ausgangsstoffen von Explosivstoffen“; chemische Substanzen, die zur Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden können. Mehr Informationen zu allen betroffenen Artikeln sowie das Formular zur Erklärung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie in diesem Zuge, dass auch Sie an Ihrer Stelle innerhalb der Lieferkette verantwortlich für die Weitergabe dieser Informationen sind (z.B. an Mitarbeiter oder gewerbliche Kunden – u.U. ebenfalls durch Einholung von Erklärungen) sowie der Verkauf von Schwefelsäure an Endverbraucher nicht mehr zulässig ist (d.h. Batterien müssen vor Ort befüllt werden).

Bei Fragen oder für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartner im Innen- oder Außendienst oder per Mail unter info.de@kramp.com