Markierungsband reflektierend

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Besonderheiten
  • Nach ECE104
  • Nach der aktuellen EU-Gesetzgebung darf eine retroreflektierende Markierung angebracht werden. Gemäß der sich daraus ergebenden ECE-Regelung 48 müssen neue Typzulassungen ab dem 10. Oktober 2007 verpflichtend mit Umrissmarkierungen versehen sein, wenn das Fahrzeug über 7,5 t Gesamtgewicht, mehr als 6 m Länge oder 2,1 m Breite aufweist
Anwendungsgebiete
Geeignet für Sicherheitsmarkierungen und/oder Werbeabbildungen auf Lastkraftwagen
Eigenschaften
  • Das Klebeband muss zugelassen sein (erkennbar am Eindruck mit Hinweis 104R).
  • Fahrzeug hinten: ganze Kontur (gelb oder rot)
  • Fahrzeug seitlich: mindestens 80 % der Länge entlang der Fahrzeugunterseite und an Ecken der Oberseite (gelb oder weiß)

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