Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) der Kramp GmbH, Siemensstr. 1, D-96129 Strullendorf, USt-ID DE235420954, Handelsregisternummer HRB 6157 (Amtsgericht Bamberg), E-Mail: info.de@kramp.com

§ 1 Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB); Abwehrklausel; Registrierung für unseren Webshop

1.1 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie gelten jedoch nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Unsere AVB sind ausschließlich gültig. Das heißt, dass wir Geschäftsbedingungen des Kunden nicht anerkennen, die unseren AVB entgegenstehen, davon abweichen oder sie auf andere Weise ergänzen – es sei denn, wir stimmen diesen AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir die Geschäftsbedingungen des Kunden kennen und vorbehaltlos seine Bestellungen annehmen, unsere Leistungen erbringen oder mittelbar/unmittelbar uns auf Schreiben beziehen, die die AGB des Kunden oder Geschäftsbedingungen von Dritten enthalten. 

1.3 Damit der Kunde unseren Webshop (derzeitige Internet-Adresse: http://www.kramp.com/shop-de/de/m/13) nutzen und entsprechend Produkte über den Webshop bestellen kann, wird vorausgesetzt, dass der Kunde sich vorher registriert. Wir behalten uns vor, ausschließlich die in Absatz 1.1 genannten Personen und Sondervermögen zu registrieren, wenn sie Ihren Sitz innerhalb Deutschlands haben. Registrierungsanfragen können unter www.kramp.com >> Kontakt an uns gerichtet werden. Einen Anspruch auf Registrierung und das Fortbestehen der Registrierung gibt es nicht. Wir behalten uns vor, Registrierungsanfragen (auch stillschweigend) abzulehnen. Bereits mit der Registrierungsanfrage erklärt der Kunde sich mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen einverstanden.

1.4 Unsere AVB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Angebote für denselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Über Änderungen werden wir den Kunden unverzüglich informieren.

§ 2 Vertragsabschluss und -inhalt; Schriftform; Zustandekommen des Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr (Webshop); Vorbehalt von Rechten; Vertraulichkeit

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt entsprechend für unseren Webshop.

2.2 Die Bestellung durch den Kunden gilt (auch in unserem Webshop) als rechtsverbindliches Angebot für den Abschluss eines Vertrages. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen (das heißt Montag bis Freitag, ungeachtet gesetzlicher Feiertage) ab Zugang anzunehmen. 

2.3 Wenn zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden bestellte Produkte bei uns nicht vorrätig bzw. unmittelbar lieferbar sind, sondern von uns erst noch beschafft werden müssen, versenden wir nach Eingang der Bestellung des Kunden eine Mitteilung über das voraussichtliche Lieferdatum. Diese Mitteilung ist noch keine Bestellannahme. Sie kann mit der Bestätigung des Bestellungseingangs (Abs. 4) verbunden werden.

2.4 Unsere Bestellannahme erfolgt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Versand der Ware. Unsere Bestätigung über den Eingang der Bestellung ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern dient lediglich als Information. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Inhalt des Vertrages. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abgibt (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), müssen schriftlich ab-gegeben werden, um wirksam zu sein.

2.5 Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die Übermittlung per Fax oder per E Mail.

2.6 In unserem Webshop sind zum Abschluss eines Vertrages die folgenden Schritte notwendig.

a) Der Kunde kann durch die Auswahl des entsprechenden Buttons Produkte in den „Warenkorb" legen und dort die gewünschte Menge der Ware angeben. Klickt der Kunden auf den entsprechenden Button, kann er seinen Warenkorb jederzeit unverbindlich einsehen, die gewünschte Menge ändern und durch Klick auf den Button „Entfernen" einzelne Produkte aus dem Warenkorb löschen. Wenn der Kunde die Ware bestellen möchte, kann er die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zur Kasse gehen" im angezeigten Warenkorb fortsetzen. Anschließend gibt der Kunde die notwendigen Daten ein (z. B. Lieferadresse sowie gewünschte Versandart). Mit dem Button „Fortsetzen" gelangt der Kunde zum nächsten Eingabeschritt und abschließend zur Bestellübersicht. In der Bestellübersicht kann der Kunde seine Daten nochmals überprüfen. Eingabefehler oder Änderungswünsche können vor dem Aufgeben der Bestellung über den Button „Bearbeiten“, über „Warenkorb bearbeiten" oder über „Zurück" korrigiert werden. Bevor der Kunde seine Bestellung absendet, muss er die Verkaufs- und Lieferbedingungen akzeptieren. Mit dem Klick auf den Button „Verbindlich bestellen" gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

b) Den Eingang der Bestellung bestätigen wir unverzüglich durch die Zusendung einer Bestätigung per E-Mail. Diese E-Mail stellt noch keine Annahmeerklärung dar, sondern dient dem Kunden als reine Information. Die Bestimmungen in Absatz (3) gelten entsprechend.

c) Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Bestimmungen in Absatz (4) gelten entsprechend.

2.7 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben zu unseren Produkten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zulässig sind handelsübliche Abweichungen. Auch Abweichungen, die auf rechtlichen Vorschriften basieren oder technische Verbesserungen darstellen, sind erlaubt. Zulässig ist zudem die Ersatzlieferung gleichwertiger alternativer Bauteile, wenn sie die Eignung des Produkts für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht be-einträchtigen. 

2.8 Der schriftliche Vertrag einschließlich dieser AVB als Vertragsbestandteil gibt alle Absprachen vollständig wieder, die zwischen uns und dem Kunden über den Vertragsgegenstand getroffenen wurden. Vor Abschluss des schriftlichen Vertrags getroffene mündliche Absprachen sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag vollständig ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen.

2.9 Individuelle (auch etwaige mündliche) Vertragsabsprachen haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Nachweis des Inhalts ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung erforderlich.

§ 3 Pflichtinformationen zum elektronischen Geschäftsverkehr (Webshop) 

3.1 Vertragspartner des Kunden ist die Kramp GmbH, Siemensstr. 1, 96129 Strullendorf, Deutschland.

3.2 Die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss im Webshop führen sowie die Möglichkeiten, Eingabefehler zu korrigieren, sind in § 2.6 beschrieben.

3.3 Bei jedem Vertragsschluss speichern wir die Bestellinformationen, nicht aber diese AVB. Die gespeicherten Bestellinformationen kann der Kunde für einen Zeitraum von 12 Monaten, nachdem er seine Bestellung versendet hat (siehe § 2.6 a)), in seinem Benutzerbereich im Webshop unter „Bestellverlauf" abrufen.

3.4 Vertragsschlüsse über den Webshop erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

§ 4 Lieferung, Versendungskauf, Gefahrübergang; Annahmeverzug, Mitwirkungshandlungen

4.1 Wir liefern von unserem Zentrallager aus. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, versenden wir die Ware auf unsere Kosten und Gefahr an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Wir sind berechtigt, selbst zu bestimmen, wie und auf welche Weise die Ware versendet wird, beispielsweise bei der Wahl des Transportunternehmens, des Versandwegs oder der geeigneten Verpackung.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs (z. B. Verlust) und der zufälligen Verschlechterung (z. B. Beschädigung) der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr (z. B. verspätete Lieferung) schon mit der Aushändigung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Unserer Lieferpflicht sind wir in jedem Fall nachgekommen, auch wenn der Kunde die Annahme verweigert oder nicht im Stande ist, die Lieferung anzunehmen. 

4.3 Sofern sich die Annahme durch den Kunden verzögert, der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder unsere Leistung sich aus anderen Gründen verzögert, die der Kunde vertreten muss, sind wir berechtigt, Ersatz aus dem dadurch entstehenden Schaden inklusive aller Mehraufwendungen zu verlangen (z. B. für resultierende Lagerkosten).

§ 5 Preise, Rechnungs- und Zahlungsmodalitäten, Zurückbehalt der Ware; Ausschluss von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten

5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils aktuellen Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versicherungs-, Transport- und Verpackungskosten oder sonstige Kosten sowie Zölle und sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben trägt der Kunde.

5.2 Soweit es sich bei den vereinbarten Preisen um unsere Listenpreise handelt und unsere Lieferung erst mehr als sechs (6) Wochen nach Vertragsabschluss erfolgen soll, sind wir berechtigt, den zum Lieferzeitpunkt aktuellen Listenpreis zu berechnen. Etwaig vereinbarte prozentuale oder betragsmäßig gewährte Rabatte werden unverändert von diesem Preis abgezogen.

5.3 Unsere Rechnungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem in der Rechnung angegebenen Rechnungsdatum vollständig beglichen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde ist mit einer rein elektronischen Rechnungsstellung einverstanden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Tag des Zahlungseingangs.

5.4 Ist ein Skonto-Abzug vereinbart, kann dieser nur in Anspruch genommen werden, wenn spätestens zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs sämtliche andere Forderungen aus Warenlieferungen an den Kunden beglichen sind. Ist dies nicht der Fall, muss der einbehaltene Skonto-Abzug unverzüglich nachgezahlt werden.

5.5 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne zusätzliche Aufforderung automatisch in Verzug. Der Kaufpreis wird während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Weitergehende Verzugsschäden berechnen wir ebenfalls dem Kunden. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 

5.6 Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn dafür ein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. § 9.8 bleibt davon unberührt.

5.7 Wir sind berechtigt, unsere Leistungen innerhalb eines Vertragsverhältnisses zu verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus dem Vertragsverhältnis durch mangelnde Leistungsfähigkeit (§ 321 Abs. 1 BGB) des Kunden gefährdet ist. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wir sind berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Innerhalb dieser kann er die von uns erbrachte Leistung bezahlen oder Sicherheit dafür leisten. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (beispielsweise Einzelanfertigungen) können wir 

sofort vom Vertrag zurücktreten. 

§ 6 Lieferfristen; Vorbehalte für höhere Gewalt, Selbstbelieferung; Teilleistungen

6.1 Von uns in Aussicht gestellte Lieferzeiten/-termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass sie ausdrücklich fest zugesagt oder vereinbart sind.

6.2 Eine Lieferzeit beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Lieferzeiten/-termine sind eingehalten, wenn dem Kunden die Ware bis zu ihrem Ablauf zugestellt wurde.

6.3 Ist für uns absehbar, dass Lieferzeiten/-termine nicht eingehalten werden können, so informieren wir den Kunden unverzüglich und teilen ihm den voraussichtlichen neuen Liefertermin mit.

6.4 Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung unserer Leistungen, soweit diese Umstände auf höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind und wir diese zu vertreten haben (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Wetter, Über-schwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Maßnahmen).

Dazu gehört auch die ausbleibende, quantitativ oder qualitativ nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferanten, wenn wir diese nicht zu vertreten haben und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Vorlieferanten abgeschlossen hatten. Dies gilt auch dann, wenn wir das Deckungsgeschäft unverzüglich nach dem Geschäft mit dem Kunden abschließen.

6.5 Bei Ereignissen im Sinne von Absatz (4) verlängern sich die Lieferfristen automatisch um die Zeit des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ware auch zum voraussichtlichen neuen Liefertermin (Absatz (3)) nicht lieferbar ist. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der neue Liefertermin mehr als einen Monat hinter dem ursprünglichen Liefertermin liegt. Schadensersatzansprüche bestehen jeweils nicht.

6.6 Lieferfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen oder Obliegenheiten nicht nachkommt.

6.7 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn 

(a) eine Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist,

(b) die Erbringung der restlichen Leistungen sichergestellt ist,

(c) dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

6.8 Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere der Ausschluss unserer Leistungspflicht (z. B. aufgrund der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder der Nacherfüllung) und wegen Annahme- oder Leistungsverzugs des Kunden, bleiben unberührt.

6.9 Geraten wir mit einer Leistung in Verzug oder wird sie uns unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz gemäß § 10 beschränkt.

§ 7 Entgegennahme bestellter Ware durch den Kunden (Anwesenheit einer Empfangsperson oder Vorhandensein einer Abladefläche/eines Depots)

Falls bei Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden kein Vertreter des Kunden anwesend ist, der die Ware entgegennimmt, und falls keine erkennbare, für die Auslieferung zugängliche, gesicherte und abschließbare Abladefläche/Depot an der Lieferadresse vorhanden ist, reicht die Bestätigung des Fahrers (des Transportunternehmens) als Nachweis aus, dass die Ware in ordnungsgemäßem Zustand ausgeliefert wurde.

§ 8 Eigentumsvorbehalt; Eigentum an Verpackungsmaterial etc.

8.1 Wir liefern ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Der hier vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient jeweils der Sicherung unserer Forderungen an den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sowie unserer etwaigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Saldoforderungen aus Kontokorrent (gesicherte Forderungen).

8.2 Die von uns an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Diese Waren und die gemäß den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretenden, ebenfalls vom Eigentumsvorbehalt erfassten Sachen werden nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. 

8.3 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Er muss sie pfleglich behandeln und auf seine Kosten gegen Verlust und Beschädigung hinreichend und zum Neuwert versichern. Wenn Wartungs-, Instandhaltungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich werden (hierzu zählen nicht von uns zu erbringende Nach-Erfüllungshandlungen), muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder sonstigen Zugriffen Dritter muss der Kunde deutlich auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte verfolgen können. Soweit der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet uns hierfür der Kunde.

8.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz (10)) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verwenden, zu verarbeiten, umzubilden, zu verbinden, zu vermischen und/oder zu veräußern.

8.6 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet oder umgebildet (§ 950 BGB), muss dies immer in unserem Namen und für unsere Rechnung geschehen. Zudem erwerben wir unmittelbar das Eigentum an der verarbeiteten/umgebildeten Sache. Verarbeiten oder bilden mehrere Eigentümer die Vorbehaltsware aus Stoffen um und ist der Wert der neu geschaffenen Sache höher als der Wert der Vorbehaltsware, erwerben wir das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware (Brutto-Rechnungswert) zum Wert dieser neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen kein Eigentums- bzw. Miteigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde uns bereits jetzt sein zukünftiges Eigentum bzw. (im vorbezeichneten Verhältnis) Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit; wir nehmen diese Übertragung hiermit an.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen im Sinne des § 947 BGB verbunden oder im Sinne des § 948 BGB vermischt oder vermengt, so erwerben wir Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Brutto-Rechnungswert) zum Wert der verbundenen, vermischten oder vermengten Sache zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Ist die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, erwerben wir das alleinige Eigentum daran (§ 947 Abs. 2 BGB). Ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt uns der Kunde, wenn die Hauptsache ihm gehört, bereits jetzt das anteilige Miteigentum an der Sache. Wir nehmen diese Übertragung hiermit an.

Unser nach den genannten Regelungen entstandenes Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde unentgeltlich für uns.

8.7 Die Entgeltforderungen des Kunden an seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Dies gilt auch für Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen), einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Der Kunde tritt in diesem Fall bereits jetzt als Sicherheit (bei Miteigentum von uns an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend unserem Miteigentumsanteil) seine Entgeltforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.

8.8 Wir ermächtigen den Kunden hiermit widerruflich, die genannten, an uns abgetretenen Forderungen in seinem eigenen Namen für uns einzuziehen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Wir werden die Forderungen nicht selbst einziehen und auch nicht die Einzugsermächtigung widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt (kein Zahlungsverzug), solange kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist und solange keine mangelnde Leistungsfähigkeit (§ 321 Abs. 1 Satz 1 BGB) des Kunden vorliegt. Tritt einer der genannten Fälle ein, können wir vom Kunden verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner nennt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt (was wir nach unserer Wahl auch selbst tun dürfen) und uns alle Unterlagen aushändigt bzw. alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

Absatz (4) findet auf die abgetretenen Forderungen entsprechende Anwendung.

8.9 Wenn der Kunde es verlangt, sind wir verpflichtet, die Vorbehaltsware und die an ihre Stelle tretenden Sachen und Forderungen freizugeben, wenn ihr Schätzwert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.

8.10 Handelt der Kunde vertragswidrig – insbesondere wegen Zahlungsverzug – können wir vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten (Verwertungsfall). In diesem Fall sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden zu verlangen. Mit diesem Schritt ist auch unsere Rücktrittserklärung verbunden. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Mit der etwaigen Pfändung der Vorbehaltsware ist ebenfalls eine Rücktrittserklärung verbunden.

8.11 Für den Transport verwenden wir Mehrwegboxen mit unserem Firmenlogo. Diese Boxen bleiben unser Eigentum, wenn sie dem Kunden nicht ausdrücklich mitverkauft wurden. Er muss sie so bald wie möglich, spätestens einen Monat, nachdem ihm die Box überlassen wurde, an uns zurücksenden.

§ 9 Gewährleistung für Mängel

9.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen, fehlerhafter Montage oder Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, wenn in diesen AVB nichts Abweichendes oder Ergänzendes bestimmt ist. In jedem Fall unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).

9.2 Wir übernehmen außer in Fällen des § 10.1 lit. a bis lit. f keine Gewährleistungspflicht für Sachmängel bei ggf. vereinbarter Lieferung gebrauchter Produkte. Ferner trifft uns keine Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Ware geändert hat oder hat ändern lassen und die Nachbesserung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die Mehrkosten der Nachbesserung zu tragen, die durch die Änderung entstehen.

9.3 Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, haben (a) unsere Produkte und Leistungen ausschließlich die in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Allein der Kunde (b) ist für die Integration der Produkte in die bei ihm vorhandenen technischen, baulichen und organisatorischen Gegebenheiten verantwortlich (Systemintegrationsverantwortung des Kunden).

9.4 Wurde die Ware beim Kunden oder bei der von ihm bestimmten Person abgeliefert, hat er die Pflicht, die Ware unverzüglich zu untersuchen und eventuelle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Hierfür gelten die §§ 377, 381 HGB und die Regelungen in diesem Absatz. Die Unverzüglichkeit der Mängelrüge setzt voraus, dass sie spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablieferung der Ware beim Kunden oder – falls es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war (§ 377 Abs. 2 und 3 HGB) – spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Entdeckung des Mangels abgesendet wird. Konnte der Kunde diesen zuletzt genannten Mangel (versteckter Mangel) bei normaler Verwendung der Ware bereits zu einem früheren Zeitpunkt als der Entdeckung erkennen, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Anzeigefrist maßgeblich.

Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelrüge, ist unsere Gewährleistungspflicht und sonstige Haftung für den betroffenen Mangel ausgeschlossen.

Auf unser Verlangen ist gerügte Ware zunächst auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzusenden. Ist die Rüge berechtigt, erstatten wir dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Absatz (5) bleibt daneben unberührt.

9.5 Der Kunde muss uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Prüfung von Rügen und sonstigen Beanstandungen sowie zur geschuldeten Nacherfüllung geben. Dazu hat er uns die betroffene Ware zu den genannten Zwecken zur Verfügung zu stellen oder – im Fall ihres festen Aufbaus oder örtlicher Fixierung – Zugang dazu zu verschaffen. Absatz (4) bleibt daneben unberührt.

9.6 Liegt tatsächlich ein Mangel vor, tragen wir die Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die für die Prüfung oder Nacherfüllung erforderlich sind. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau der mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Stellt sich heraus, dass ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden unberechtigt ist, können wir verlangen, dass er uns die daraus entstehenden Kosten ersetzt.

9.7 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, sind wir nach unserer innerhalb der angemessenen Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet – entweder indem wir den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreien Sache liefern (Ersatzlieferung). Im Fall einer Ersatzlieferung muss der Kunde uns die zu ersetzende Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückgeben.

9.8 Wir sind berechtigt, die von uns geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, ob der Kunde den fälligen Kaufpreis oder gegebenenfalls die aktuell fällige Rate bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der jeweils fälligen Zahlung zurückzubehalten.

9.9 Wenn die Nacherfüllung unmöglich bzw. fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel gibt es jedoch kein Recht auf Rücktritt.

9.10 Liegt eine Pflichtverletzung durch uns vor, die wir zu vertreten haben und die nicht in einem Mangel der Ware liegt, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen; im Übrigen gelten hierfür die gesetzlichen Regelungen. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden, insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB, ist ausgeschlossen.

9.11 Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe des folgenden § 10.

§ 10 Haftung auf Schadensersatz

10.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ist ausgeschlossen, insbesondere auf Schadensersatz statt oder neben der Leistung, wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Unmöglichkeit, Verzug, Mangelhaftigkeit, unerlaubter Handlung und für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:

a) wir haben einen Mangel arglistig verschwiegen;

b) wir haben eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen;

c) es kommt zu einem Schaden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht;

d) es kommt zu einem sonstigen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht;

e) es kommt zu einem Schaden aus der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der nicht schon unter lit. a) bis lit. d) oder lit. f) fällt. Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören die Pflichten, die erfüllt werden müssen, damit der Vertrag überhaupt erst ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Der Kunde darf auf die Einhaltung der wesentlichen Vertragspflichten regelmäßig vertrauen. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt; 

f) uns trifft eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Soweit unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Verjährung

11.1 Die Verjährungsfrist für (auch außervertragliche) Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein (1) Jahr ab der Ablieferung; dies gilt jedoch nicht für die in § 10.1 lit. a bis lit. f bezeichneten Fälle. Für jene gilt stattdessen die jeweils einschlägige gesetzliche Verjährungsfrist. Für die in lit. e bezeichneten Fälle gilt dies aber nur, falls die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht in einem Sach- oder Rechtsmangel besteht. Besteht sie in einem derartigen Mangel, bleibt es bei der einjährigen Verjährungsfrist gemäß Satz 1 Halbsatz 1. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung erst mit der Abnahme.

11.2 Unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für unser arglistiges Verschweigen eines Mangels (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

§ 12 Widerrufsrecht, Retouren

Der Kunde kann sein Widerrufsrecht nur nutzen, wenn dies von Kramp ausdrücklich gestattet wurde und nur wenn alle Bedingungen für eine Retoure erfüllt werden. Etwaige nicht vereinbarte Retouren tätigt der Kunde vollständig auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Wir behalten uns vor, die Annahme nicht vereinbarter Retouren zu verweigern. Im Falle zulässiger Retouren gelten unsere Vorgaben zur Durchführung von Retouren, die vom Kunden befolgt werden müssen.

§ 13 Besonderes Rücktrittsrecht bei Zahlungseinstellung etc.

In den folgenden Fällen haben wir ein besonderes Recht, vom Vertrag zurückzutreten: (a) Der Kunde stellt seine Zahlungen an seine Gläubiger ein; (b) er selbst beantragt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen; (c) es wird zulässigerweise von uns oder einem anderen Gläubiger beantragt; (d) es wird als vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet; (e) es wird endgültig eröffnet; oder (f) der Antrag wird mangels Masse abgelehnt.

§ 14 Hinweispflicht bei produktsicherheitsrechtlichen Maßnahmen

Falls beim oder gegen den Kunden produktsicherheitsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit unseren Produkten stattfinden (z. B. behördliche Maßnahmen der Marktüberwachung wie etwa die Anordnung einer Rücknahme oder eines Rückrufes) oder der Kunde eigene derartige Maßnahmen beabsichtigt, informiert er uns unverzüglich schriftlich.

§ 15 Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Sitz in Strullendorf vereinbart. 

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.

16.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist unser Sitz in Strullendorf ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für jedes Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden. Dies gilt auch für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder am Erfüllungsort (§ 15) zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen eines Vertrags zwischen uns und dem Kunden (einschließlich dieser AVB) ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags in erster Linie nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Nur im Übrigen und soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist, werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.