Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) - Modul 2: Fachtheorie/Fachpraxis

Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) - Modul 2: Fachtheorie/Fachpraxis

  • Kurs-Nr.: KA-SF-002
  • Dauer: 1 Tag
  • Uhrzeit: 8.30 - 17.00 Uhr 
  • Preis: ist beim jeweiligen Termin hinterlegt
  • Hinweis:  Für die Teilnahme am Online-Training ist eine stabile Internetverbindung sowie ein PC/Laptop/Tablet mit Mikrofon und Kamera erforderlich.

Zielgruppe
Führungskräfte, die Bereitstellung, Einsatz und Prüfungen der Arbeitsmittel organisieren. Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die die wiederkehrenden Prüfungen durchführen.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Teilnahme an der Schulung „Befähigte Person – Modul 1: Rechtsgrundlagen“
  • Technische Berufsausbildung
  • Berufserfahrung

Inhalt
Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen:

  • EG-Maschinenrichtlinie
  • DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge
  • DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas
  • DGUV Regel 113-020 Hydraulik-Schlauchleitungen und -Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz
  • FEM 4.004 Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen
  • Hydraulische Gefährdung
  • Mechanische Gefährdung
  • Gasverbrauchseinrichtung, Abgrenzung bei der Prüfung
  • Elektrische Einrichtungen, Abgrenzung bei der Prüfung
  • Die wiederkehrende Prüfung
  • Handhabung von Prüfprotokollen – Umgang mit der Dokumentation
  • Abschlussprüfung

Praxis
Prüfung und Bewertung verschiedener Flurförderzeuge in Arbeitsgruppen unter fachkundiger Anleitung mit Dokumentation der Prüfergebnisse

Abschluss
Teilnahmezertifikat der VDBUM Akademie

Info zur Aufbau-Schulung
Nach Forderung des Gesetzgebers (Betriebssicherheitsverordnung § 2 Absatz 5) sind die vermittelten Fachkenntnisse durch Schulungen auf aktuellem Stand zu halten. Nach VDBUM Standard alle drei Jahre.
Dies betrifft die Teilnahme am Modul 1 Rechtsgrundlagen.

13.06.2024 | Online-Training